Mit großer Mehrheit hat der Rat die Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen -leider!!!
Die AfD-Fraktion hat selbstverständlich dagegen gestimmt. Unserer Meinung nach müssen zwingend zuerst alle Möglichkeiten zur Einsparung innerhalb der Verwaltungausgeschöpft werden.
Besonders kritisch sehen wir, dass die Erhöhung rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen soll und darüber hinaus bereits weitere Anhebungen der Grundsteuer B für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt werden. Für die Frechener Bürgerinnen und Bürgerbedeutet dies eine zusätzliche Belastung in einer Zeit, die bereits von steigendenLebenshaltungs-, Energie- und Wohnkosten geprägt ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob bei größeren Projekten und Vergaben in der Vergangenheit ausreichend wirtschaftlich geplant und kalkuliert wurde. Beispielhaft werden hierbei immer wieder die Entwicklungen rund um das Freibad sowie die Anmietung der Steinzeugschule genannt. Gerade bei kostenintensiven Projekten erwarten die Frechenerinnen und Frechener eine vorausschauende Planung, eine realistische Kostenkalkulation sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Für die Menschen entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung mit dieser Aufgabe überfordert ist. Wenn man berücksichtigt, welche Kosten z. B. für die Renovierung des Freibades veranschlagt wurden und wie hoch diese aktuell sind, obwohl die Fertigstellung noch in weiter Ferne ist.
Umso kritischer sehen wir, dass der Rat gleichzeitig mehrheitlich beschlossen hat, von derMöglichkeit gemäß § 116a GO NRW Gebrauch zu machen und auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2025 zu verzichten. Auch wenn diese Befreiungsmöglichkeit gesetzlich vorgesehen ist, ist fraglich, ob gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen nicht ein Höchstmaß an Transparenz über die tatsächliche finanzielle Gesamtsituation der Stadt geboten wäre. Die letzte Aufstellung eines Gesamtabschlusses erfolgte 2023. In diesem Fall hat die AfD-Fraktion selbstverständlich wieder dagegen gestimmt.
Die Bürgerinnen und Bürger dürften erwarten, dass finanzielle Mehrbelastungen nachvollziehbar begründet werden und zugleich alle Möglichkeiten genutzt werden, umTransparenz zu schaffen, Wirtschaftlichkeit zu verbessern und Einsparpotenziale innerhalb der Verwaltung zu identifizieren. Wer von den Menschen zusätzliche finanzielle Beiträge verlangt, sollte zugleich darlegen können, dass mit den vorhandenen Mitteln so sorgfältig und effizient wie möglich umgegangen wird.
Die Diskussion um die Grundsteuer B ist daher nicht nur eine Frage zusätzlicher Einnahmen, sondern auch eine Frage der politischen Prioritätensetzung, der Transparenz und des Vertrauens in den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern.