Stellungnahme der AfD-Fraktion zum 
Nachhaltigkeitskonzept der Stadt Frechen

Die geplanten Maßnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Bildung & Kultur, Wohnen & nachhaltige Quartiere,

Flächen- & Raumentwicklung, Mobilität, Soziale Gerechtigkeit sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.

Ein Teil der Finanzierung soll über Fördermittel erfolgen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Strukturwandel. 

Dabei wird die Stadt durch Strukturwandel-Managerinnen aus den Bereichen Wirtschaftsförderung und Verkehrs-

planung unterstützt. Diese Stellen werden über das Bundesprogramm „STARK – Stärkung der Transformationsdynamik
und Aufbruch in den Revieren“ sowie durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Angestrebt wird eine Kombination aus gezielten Investitionen und Fördermitteln aus Europa, Bund und Land. 

Konkrete Finanzierungszusagen liegen hierfür jedoch bislang nicht vor.

 

Aus diesem Grund haben wir folgendes Schreiben an die Stadt Frechen gerichtet:

 

Das vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept der Stadt Frechen stellt inhaltlich einen ambitionierten und in vielen Bereichen gut durchdachten Ansatz dar. Insbesondere die langfristige Perspektive bis 2030/2035. Die ökologische Verantwortung sowie die strategische Ausrichtung auf zukunftsfähige Stadtentwicklung sind ausdrücklich positiv zubewerten. 

 

Das Konzept zeigt, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt, kommenden Generationen sowie 

gesellschaftlicher Entwicklungen bewusst ist. Unabhängig von dieser positiven Grundbewertung muss jedoch die  

derzeitige finanzielle Gesamtsituation der Stadt zwingend in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. 

 

Die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen ist mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden – sowohl für den 

städtischen Haushalt, als auch mittelbar für Bürgerinnen und Bürger sowie für die ortsansässigen Unternehmen.

Angesichts der angespannten Haushaltslage erscheint es aus verantwortungspolitischer Sicht nicht vertretbar, 

das Nachhaltigkeitskonzept in seiner jetzigen Form als verbindliche gesetzliche oder satzungsrechtliche Grundlage 

zu beschließen. Eine verpflichtende Umsetzung würde zusätzliche finanzielle Belastungen schaffen, deren Tragfähigkeit 

aktuell nicht hinreichend gesichert ist.

Nachhaltigkeit umfasst neben ökologischen Zielsetzungen auch wirtschaftliche Stabilität und soziale Zumutbarkeit. 

Diese drei Dimensionen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. 

Eine nachhaltige Politik darf nicht dazu führen, dass finanzielle Überforderungen entstehen oder die wirtschaftliche 

Handlungsfähigkeit der Stadt, der Bürger und Bürgerinnen, sowie der ortsansässigen Unternehmen weiter 

eingeschränkt werden. Es wird daher angeregt, das Konzept als strategischen Orientierungsrahmen und politische

Leitlinie zu beschließen, jedoch nicht als verbindliche Rechtsgrundlage. 

Eine priorisierte, schrittweise Umsetzung einzelner Maßnahmen – unter Berücksichtigung der Haushaltsentwicklung, 

externer Fördermöglichkeiten sowie der Belastbarkeit von Bürgerschaft und Wirtschaft – erscheint zielführender.

Ein solches Vorgehen wahrt sowohl die inhaltliche Qualität des Konzepts, als auch die haushaltspolitische Verantwortung 

des Rates. 

Hinzu kommt: Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Frage von Investitionen in Infrastruktur oder Regulierung. Sie ist auch eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Integration muss stärker als verbindendes Element verstanden werden. 

Wir brauchen Programme, die Begegnung ermöglichen und Brücken bauen – zwischen Einwanderern, Deutschen und 

hier lebenden Menschen. Projekte, die gemeinsames Engagement fördern, gegenseitiges Verständnis stärken und 

Integration im Alltag erlebbar machen. Solche Maßnahmen stärken unsere Stadt oft nachhaltiger als kostenintensive 

Strukturprogramme.

 

Deshalb schlagen wir vor: 

  • das Konzept als Leitlinie zu verstehen, nicht als verbindliche Rechtsgrundlage
  • Prioritäten klar an Pflichtaufgaben und Finanzierbarkeit auszurichten
  • Maßnahmen nur bei gesicherter Finanzierung umzusetzen und gesellschaftliche 
    Integrationsprojekte gezielt durch Eigeninitiative zu fördern.
  • Zukunftsorientierung ja – aber mit Augenmaß, finanzieller Vernunft und sozialer Balance

 

 

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